Allgemeine Geschäftsbedingungen MZ-Systeme AG

1. Geltungsbereich

Für den Verkauf, die Lieferung und Montage der MZ-Systeme gelten, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, die nachstehenden Bedingungen der MZ-Systeme AG.

Abweichungen dieser AGB oder der Verweis auf verbindlich anwendbare Regelwerke sind nur in schriftlicher Form und mit einem Vermerk in der Auftragsbestätigung, im Werkvertrag oder als Zusatzvereinbarung möglich und gehen sodann den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Zusätzliche mündliche Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Der Vertragspartner anerkennt diese AGB mit der Annahme der Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil. Die AGB sind unter www.mz-systeme.ch veröffentlicht.

2. Angebot

Angebote der MZ-Systeme AG sind zeitlich beschränkt gültig. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben wird, beträgt die Frist der Preisbildung 30 Tag ab Datum der Offerte.

3. Verträge / Aufträge / Bestellungen

Der Vertragspartner akzeptiert mit Unterzeichnung oder Annahme der Auftragsbestätigung die AGB der MZ-Systeme AG

Bei der Auflösung eines Auftrages oder eines Werkvertrages sind die durch die MZ-Systeme AG erbrachten oder in Auftrag gegebenen Leistungen zu entschädigen. Unter Vorbehalt einer Geltendmachung eines weiteren Schadens ist die MZ-Systeme AG bei Vertragsauflösung berechtigt, eine entsprechende Forderung geltend zu machen.

Erfolgen Zusatzleistungen über den in der Auftragsbestätigung oder im Werkvertrag definierten Umfang, ist die MZ-Systeme AG berechtigt, diese vollumfänglich zu verrechnen.

Die Bestätigung der Aufträge erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die MZ-Systeme AG für geringe Abweichungen in Farbe, Design, Qualität oder Grösse nicht haftbar gemacht werden können.

4. Preise / Zahlungen

Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, verstehen sich alle Preisangaben in Schweizer Franken, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Preisänderungen infolge Anpassungen der Zuliefer- und Rohstoffpreise bleibe vorbehalten.

Zahlungsbedingungen: Sofern nicht andere Bedingungen getroffen werden, sind 2/3 des Preises bei Auftragsbestütigung und 1/3 des Preises zahlbar bei Lieferung bzw. Montage netto, ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Zahlungstermine gelten als Verfalltermine.

Nach Inverzugsetzung ist die MZ-Systeme AG berechtigt, ohne dass es einer Mahnung bedürfte, Verzugszinsen von 5% und Mahnspesen im Minimum CHF 20.00 pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Nichteinhalten der Zahlungsbedingungen entbindet die MZ-Systeme AG von Lieferpflichten, den Vertragspartner aber nicht von seiner Annahmepflicht.

5. Dokumente und Unterlagen

Alle Unterlagen der MZ-Systeme AG bleiben ausschliesslich deren geistiges Eigentum. Ohne Einverständnis dürfen sie weder vervielfältig, Drittpersonen überlassen oder sonst verwendet werden.

Pläne und Skizzen sind nur annähernd massgebend, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet und vom Vertragspartner geprüft werden. Technische Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

6. Lieferung / Montage

Die Festsetzung von Liefer- und Montagetermine erfolgt nach sorgfältiger Abklärung zur Zeit der Auftragsbestätigung und unter Voraussetzung normaler Materialbezugsmöglichkeiten, jedoch immer unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Fristen ist der Vertragspartner nicht berechtigt, den Auftrag zu annullieren oder Schadenersatzansprüche zu stellen.

Nach Abschluss der Montagearbeiten geht die Leistung / die Ware / das Werk sowie Gefahr und Risiko stillschweigend, durch Unterzeichnung eines Übernahmeprotokolls oder durch Inbetriebnahme an den Vertragspartner über.

Entsprechend sind die durch die MZ-Systeme AG montierte Abdeckungssysteme sofort nach Übergabe an den Vertragspartner und von diesem auf eigene Kosten gegen Risiken wie Diebstahl oder Elementarschaden zu versichern

Vor Beginn der Montagearbeiten durch die MZ-Systeme AG hat der Vertragspartner, sofern in der Auftragsbestätigung oder im Werkvertrag nichts anderes vereinbart wird, den Montageplatz vollständig zu räumen.

Das Einholen von notwendigen (Bau)Bewilligungen ist Sache des Vertragspartners.

Der Vertragspartner hat gegenüber der MZ-Systeme AG eine Pflicht zur Mitwirkung. Er muss ihr alle für eine richtige Erfüllung des Werkes nötigen Informationen zur Verfügung stellen. Er hat die MZ-Systeme AG vor Lieferung über das Vorhandensein allfälliger Leitungen aller Art unterhalb der Erdoberfläche (Strom, Wasser, Gas, Telefon, etc.) und über allenfalls einzuhaltende Grenz- oder anderweitige Abstände zu informieren.

Die MZ-Systeme AG ist für Schäden, welche auf mangelhafte oder falsche Informationen des Vertragspartner zurückzuführen sind, nicht verantwortlich. Wenn das Werk gemüss den Instruktionen des Vertragspartner ausgeführt wird, ist die MZ-Systeme AG frei von allen Ansprüchen, wenn ein Mangel aus einem Fehler des Vertragspartners entspringt. Dies gilt insbesondere, wenn die MZ-Systeme AG den Vertragspartner über die Risiken, die mit der Bestellung verbunden sind, informiert hat und der Vertragspartner trotzdem auf dieser Ausführung besteht.
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7. Gewährleitung / Haftung / Beanstandung

Das Werk ist bei Übernahme oder Inbetriebnahme durch den Vertragspartner zu prüfen. Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelrügen sind:

Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann die MZ-Systeme AG ihrer Verpflichtung nach eigene Wahl mit einer Reparatur, dem Ersatz oder einem dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass nachkommen. Wandlung und Minderung seitens des Vertragspartners sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Sofern in der Auftragsbestätigung oder im Werkvertrag nicht ausdrücklich vereinbart, übernimmt die MZ-Systeme AG für Produkte und Leistungen keine weitere Garantie.

Hat jedoch die MZ-Systeme AG für Produkte und Leistungen ausdrücklich eine weitergehende Garantie übernommen, sind in jedem Fall von dieser ausgeschlossen unter anderem entstandene Schäden verursacht durch Unfälle, Überbelastung, unsachgemässe Bedienung, Fahrlässigkeit, mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, nicht von der MZ-Systeme AG ausgeführte Bau- oder Montagearbeiten, Einwirkungen wie Brand, Anprall, Sturm und dergleichen oder durch höhere Gewalt.

Für Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden, die dem Vertragspartner durch fehlerhafte Produkte entstehen, sowie für dadurch allfällig entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.

Jeder weitergehende Rechtsanspruch auch hinsichtlich Haftpflicht wird wegbedungen insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittel- oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch oder durch Fehlleistung von MZ-Systeme AG gelieferten Waren ergeben.

8. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der MZ-Systeme AG. Es gilt in jedem Falle schweizerisches Recht.

MZ-Systeme AG

Stand: März 2014